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Erbrecht

Erben – Vererben – Vorsorgen

1 Mandat- 2 Fachanwälte:
Monika Aicher Fachanwältin für Erbrecht
Daniel Söllner Fachanwalt für Erbrecht

Wir sind einen auf das Erbrecht hochspezialisierte Kanzlei mit 2 Fachanwälten für Erbrecht.

Gerade im Erbrecht kommt es darauf an Ihren letzten Willen festzulegen. Egal ob es darum geht, Ihre Liebsten umfassend zu bedenken und abzusichern oder weniger liebenswerte Familienmitglieder auszuschließen. Unser Fokus liegt ganz klar auf der passgenauen Umsetzung Ihrer Vorstellungen- sei es durch Vermögensübertragungen schon zu Lebzeiten, durch Testament oder Erbvertrag für den künftigen Erbfall. Besonders wichtig ist auch in guten und gesunden Zeiten bereits Vorsorge zu treffen durch entsprechende Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Ist der Erbfall eingetreten, so bieten wir Ihnen als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer juristische und auch menschliche Unterstützung.
 Dazu stehen wir Ihnen als Fachanwälte für Erbrecht zur Seite. Von Streitigkeiten aus dem Erbrecht sind meist Familienangehörige untereinander betroffen. Oft wird versucht lange schwelende innerfamiliäre Unstimmigkeiten abzuarbeiten.
 Wir versuchen daher eine außergerichtliche Einigung zu finden. Wenn es aber darauf ankommt, setzen wir Ihre Ansprüche kompetent aber auch mit der gebotenen Zielstrebigkeit vor Gericht durch.

Wir beraten und vertreten Sie auf dem Gebiet des Erbrechts u.a. zu folgenden Themen:
• Gesetzliche Erbfolge
• Testament, Erbvertrag ( Gestaltung, Auslegung, Anfechtung)
• Erbscheinsverfahren
• Pflichtteilsrecht
• Vorweggenommene Erbfolge
• Erbengemeinschaft
• Erbauseinandersetzung
• Erbenhaftung
• Testamentsvollstreckung